Mit diesen Anregungen und Fragen nahmen viele Hasenhofer Bürgerinnen und Bürger Stellung zum Flächennutzungsplan 2030 und der Sportstättenentwicklung
Die Änderung des FNP sieht eine Erweiterung der Nutzung entlang der Hasenhofstraße vor. Hier sollen – neben dem Stadion – zusätzlich noch eine Gaststätte, ein Vereinsheim und eine einteilige Sporthalle zugelassen werden. Diese Nutzung ist nicht verträglich mit der benachbarten Wohnbebauung. Lärm bis spät in die Nacht und am Wochenende durch Sportbetrieb, Gaststättenbetrieb, Feiern, Hochzeiten, Events, Musikveranstaltungen usw. ist zu erwarten.
- Bedarfsermittlung
Bislang wurde der Bedarf für einen Ausbau des Stadions mit einer Kampfbahn Typ C nicht ermittelt. - Verhältnismäßigkeit
Die im geplanten Flächennutzungsplan 2030 ausgewiesene Fläche von 64.000 qm übersteigt die gesamte bebaute Fläche des bisherigen Hasenhofes. - Alternative Planungen
Es gibt bei der Planung keine alternativen Überlegungen, die eine Belastung des Hasenhofes erträglicher machen. - Kostenvergleich
Der Kostenvergleich „Stadion – Sanierung oder Neubau“ ist unvollständig und täuschend. - Erschließungsstraße
Die Planung der Erschließungsstraße lässt eine weitere Bebauung befürchten. - Lärm
Der Hasenhof-Standort sei geeignet, weil man keinen Lärmschutz brauche. Diese Ansicht ist irrig. - Landwirtschaft und Flächenverbrauch
Die derzeitigen Flächen sind unversiegelte Ackerflächen. Durch die Planung werden wertvolle Ackerflächen versiegelt. - Grundstückserwerb
Die Androhung der Enteignung der Grundstückseigentümer ist zu unterlassen. - Umweltbericht – Flächennutzungsplanänderung vom März 2006
Aufgrund der hohen Kosten, der bestehenden Infrastruktur am jetzigen Standort sowie der Nähe zur Schule wurde der Neubau eines Sportgeländes am Hasenhof bereits 2006 ausgeschieden. - Naherholung und Wohnwert
Die Natur, Schönheit und Stille sind nicht nur für Besucher von hohem Wert sondern auch für die Bewohner Waldenbuchs. - Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Umweltverbände
Bei der bereits durchgeführten Umweltprüfung ist nicht ersichtlich, welche Träger öffentlicher Belange sowie Umwelt- und Naturschutzverbände beteiligt und befragt wurden.