Kein Lärmschutz nötig?!

Der Hasenhof-Standort sei geeignet, weil man keinen Lärmschutz brauche. Diese Ansicht ist irrig.

In der Beantwortung der Frage 3 (Sportstättenentwicklung) heißt es: „Aufgrund der Abstandsflächen und Geländetopographie ist das zu erwartende Störpotential als untergeordnet einzustufen“. Diese Antwort muss als Verhöhnung der Hasenhofer Bedenken gesehen werden zumal Bürgermeister Lutz beim Bürgertag am 16.4.2015 ausführlich über die zu erwartende Lärmbelastung und Vandalismus berichtet hat.

Der Hasenhof-Standort sei geeignet, weil man keinen Lärmschutz brauche. Diese Ansicht ist irrig. Erst Recht an diesem Standort, der ländlich ruhig und vom Wohnwert äußert hochwertig ist (Landschaftsschutzgebiet und Erholungsgebiet) müssen umfassende Lärmschutzmaßnahmen zur Wohnbebauung hin gebaut werden.

Wir erwarten von der Verwaltung und dem Gemeinderat, dass ein Lärmgutachten erstellt und vorgelegt wird, dass das zu erwartende Störpotential (inklusive Verkehr) untersucht.

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