Risiko Grundstückserwerb

Die Androhung der Enteignung der Grundstückseigentümer ist zu unterlassen.

Unter Punkt 9 FNP-Verfahren antwortet die Stadt auf die Frage „was passiert wenn die Eigentümer die Flächen nicht verkaufen?“ wie folgt: … „Eine Enteignung ist kommunalpolitisch nicht erwünscht“.

Wir fordern den Bürgermeister und den Gemeinderat auf, diese Art der Einschüchterung der Grundstückseigentümer zu unterlassen bzw. zu unterbinden. Sowohl die Verwaltung wie auch der Gemeinderat wissen oder sollten wissen, dass es sich bei der geplanten Maßnahme um eine sogenannte „freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde handelt“. Eine etwaige Enteignung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

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