Verhältnismäßigkeit zweifelhaft

Die im geplanten Flächennutzungsplan 2030 ausgewiesene Fläche von 64.000 qm übersteigt die gesamte bebaute Fläche des bisherigen Hasenhofes.

Schaut man sich die im geplanten Flächennutzungsplan 2030 für Sportflächen ausgewiesene Fläche von 64.000 qm an, stellt man fest, dass diese Fläche die gesamte bebaute Fläche des bisherigen Hasenhofes übersteigt. Wie sehen Verwaltung und Gemeinderat dabei die gebotene Verhältnismäßigkeit und würden sie einer solchen Bebauung in ihrem Wohnumfeld zustimmen? Siehe folgende Montage-Skizze:

as geplante Sportareal ist größer als der gesamte Hasenhof
In der Montage sieht man: das geplante Sportareal ist größer als der gesamte Hasenhof

Bedarfsermittlung – Fehlanzeige

Bislang wurde der Bedarf für einen Ausbau des Stadions mit einer Kampfbahn Typ C nicht ermittelt.

Auf die Frage eines Bürgers, ob den überhaupt der Bedarf für einen Ausbau des Stadions mit der geplanten Kampfbahn erhoben wurde, musste Bürgermeister Lutz verneinen. Wir erwarten von der Verwaltung und dem Gemeinderat, dass vor der geplanten Verlegung des Stadions auf den Hasenhof belastbare Zahlen vorgelegt werden, die den Bedarf einer solch umfangreichen und teuren Maßnahme belegen. Dies auch insbesondere hinsichtlich gesellschaftlicher Veränderungen.

Die zu erwartenden demografischen Veränderungen haben deutliche Folgen für die Bereitstellung zeitgemäßer kommunaler Sportstätten. Die statistischen Landesämter prognostizieren ziemlich verlässlich die Abnahme der jüngeren und mittleren Altersjahrgänge in den kommenden Jahren um rund ein Fünftel. Damit fehlt künftig ein gewichtiger Teil der heutigen Hauptnutzer. Vielerorts wird festgestellt, dass die vorhandenen Sportstätten einer Gemeinde/Stadt mit den Bedürfnissen der dort Sporttreibenden nicht mehr zusammenpassen. So hat sich gezeigt, dass sich beispielsweise die Traditionssportarten Tennis und Leichtathletik in der Sportstättennachfrage von den vorhandenen kommunalen Sportstättenangeboten deutlich abgekoppelt haben.