Die im geplanten Flächennutzungsplan 2030 ausgewiesene Fläche von 64.000 qm übersteigt die gesamte bebaute Fläche des bisherigen Hasenhofes.
Schaut man sich die im geplanten Flächennutzungsplan 2030 für Sportflächen ausgewiesene Fläche von 64.000 qm an, stellt man fest, dass diese Fläche die gesamte bebaute Fläche des bisherigen Hasenhofes übersteigt. Wie sehen Verwaltung und Gemeinderat dabei die gebotene Verhältnismäßigkeit und würden sie einer solchen Bebauung in ihrem Wohnumfeld zustimmen? Siehe folgende Montage-Skizze: